Leistungen im Fach Musik

 

Die Leistungsbewertung im Fach Musik orientiert sich inhaltlich an den Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4, die gleichzeitig Perspektive für die Unterrichtsarbeit ist. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den Kindern erbrachten Leistungen.

 

Musik machen

  • Auswendigsingen von Liedern
  • tonhöhen- und rhythmusgetreues Singen
  • Berücksichtigung gestalterischer musikalischer Elemente wie Lautstärke und Tempo beim Singen

  • Klangmalerische Umsetzung von Gedichten, Szenen und Geschichten mit der eigenen Stimme

  • Improvisation und Experimentieren mit bereits vorhandenen Instrumenten
  • angemessener Umgang mit Instrumenten
  • Herstellung  und Nutzung selbst gebauter Instrumente
  • Erfinden und Umsetzung eigener Klangspiele auf Instrumenten
  • Begleiten von Musikstücken mit Körperinstrumenten und/oder Rhythmus- bzw. Melodieinstrumenten

  • Informationen über Musikstücke und ihre Komponisten recherchieren und wiedergeben


Musik hören

  • Entwicklung von Toleranz gegenüber Musik verschiedener Herkunft, Art und Funktion

  • Unterscheidung  und Zuordnung von Instrumental- und Vokalmusik
  • Benennung von Instrumenten / Instrumentenfamilien und deren Zuordnung zu Klangbeispielen

  • Verbalisierung von Assoziationen zur Musik
  • Erkennen des Zusammenhangs zwischen bestimmten musikalischen Ausdrucksmitteln (z. B. Tempo, Lautstärke) und der Wirkung von Musik

  • Benennung und Verwendung traditioneller Notationselemente (z. B. Notenwerte, Pausenzeichen, Tonleiter, Lautstärkebezeichnungen)

 

Musik umsetzen

  • Entwickeln und Umsetzen von zu Musik  passenden Bewegungsformen
  • Umsetzen vorgegebener tänzerischer Bewegungen
  • selbstständige Entwicklung und Gestaltung kleiner Tanzformen zu Liedern und Musikstücken

  • Gestaltung und Umsetzen musikalischer Spielszenen (z.B. in  Pantomime)

 

In die Gesamtbeurteilung fließen mündliche, fachpraktische und - in Klasse 3/4 - schriftliche fachspezifische Leistungen ein. Mündliche und fachpraktische Leistungen erhalten dabei das Hauptgewicht.

 

Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen werden berücksichtigt.


Zusammensetzung der Beurteilung:

 

Mündliche Leistung:   

  • Teilnahme an Unterrichtsgesprächen (Erarbeitung, Planung, Reflexion)
  • konstruktives Einbringen von individuellen, erworbenen Erkenntnissen und Überlegungen

 

Fachpraktische Leistung: 

  • praktische Beiträge aus den 3 Kompetenzbereichen
  • Sing-, Musizier- und Bewegungsfreude
  • gemeinsames Planen und realisieren von musikalischen Vorhaben (Tänze, szenisches Spiel, Bewegung, usw.)

 

Schriftliche Leistung:

  • Hefteintragungen, Bearbeitung von Arbeitsblättern
  • Lernzielkontrolle zu einzelnen Themen
  • Vollständigkeit des Arbeitsmaterials

 

 

Sowohl die Qualität der Beiträge als auch die Bereitschaft und das Interesse produktiv am Unterrichtsgeschehen mitzuwirken sind für die Beurteilung von hoher Bedeutung.

 

Zusammensetzung der Beurteilung für Musik in der Schuleingangsphase

 

 

Zusammensetzung der Beurteilung für Musik in der 3. und 4. Klasse