Leistungen im Fach Sachunterricht

 

Die bereits zuvor beschriebenen, allgemeinen Grundsätze der Leistungsbewertung für das Fach Mathematik gelten auch für das Fach Sachunterricht.

 

Im Fach Sachunterricht haben fachspezifische Leistungen einen hohen Stellenwert. So setzt sich die Zeugniszensur aus den einzelnen Bereichen mit ihrer jeweiligen Gewichtung zusammen:

 

1. Fachspezifische Leistungen

Hierzu zählen u. a.

  • Sammeln und Präsentieren von Beiträgen zum Thema des Unterrichts (z. B. auch Artikel aus Zeitschriften, Fachliteratur, Internetrecherchen)

  • Unterrichtsdokumentation (z. B. Plakate, Sammlungen, Mappe)
  • Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
  • Szenische Darstellungen


2. Mündliche Leistungen
In diesem Bereich werden u. a. folgende Leistungen gewertet:

  • Mündliches Erörtern, Vergleichen und Bewerten von Sachverhalten
  • Sachgemäße Anwendung von Fachbegriffen
  • Anwenden des Gelernten in neuen Zusammenhängen
  • Problemlösen

 

3. Schriftliche Leistungen

 

Schriftliche Arbeiten haben im Sachunterricht einen begrenzten Aussagewert, da Lese-, Schreib- und Sprachvermögen der Kinder die Sachaussagen beeinflussen können. Aus diesem Grund ist die Anzahl der schriftlichen Lernkontrollen in der Schuleingangsphase im 2. und 3. Schulbesuchsjahr auf max. 1 pro Halbjahr, im 3. und 4. Schuljahr auf max. 2 pro Halbjahr begrenzt. Wird auf schriftliche Lernzielkontrollen verzichtet, da eine Leistungsbewertung auch ohne eindeutig und aussagekräftig ist, werden die anderen beiden Bereich zu gleichen Teilen bewertet.
Eine Benotung von Lernzielkontrollen erfolgt nicht, allerdings erhalten die Kinder über Smileys, Belobigungsstempel, Sternchen oder Punktwerte eine geeignete Rückmeldung.

 

 

Zusammensetzung der Beurteilung in der Schuleingangsphase

 

 

Zusammensetzung der Beurteilung in der 3. und 4. Klasse