Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

Vorbemerkung

 

Das vorliegende Konzept ist das Ergebnis zahlreicher Konferenzen der KGS St. Josef Siedlinghausen.
An den hier vorliegenden Festlegungen sollen sich alle Lehrkräfte der KGS St. Josef Siedlinghausen orientieren, wenngleich es durchaus Konstellationen innerhalb einer Lerngruppe geben kann, die ein Abweichen von diesen Standards sinnvoll und erfor-derlich machen.

 

Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung

 

Die Kinder unserer Schule bekommen regelmäßig Rückmeldungen zu den von ihnen erbrachten Leistungen in den verschiedenen Fächern. Das ist wichtig, damit die Kinder einerseits lernen, sich selbst und ihr Leistungsvermögen richtig einzuschätzen, andererseits die Lehrkräfte die Kinder individuell und differenziert fördern können. Dabei sollen leistungsstarke Schülerinnen und Schüler ebenso gefördert werden wie Kinder mit Lerndefiziten oder Teilleistungsschwächen.
Die Kinder der KGS St. Josef Siedlinghausen werden zunehmend befähigt, ihren eigenen Lernprozess selbstständig zu gestalten und zu bewerten.
 
Was wir als „Leistung“ bezeichnen


In jedem Unterrichtsfach bilden einerseits alle mündlichen, praktischen und schriftlichen Beiträge, die die Kinder erbringen, die Beurteilungsgrundlage. Andererseits werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte als Leistungen bewertet. Neben Einzelleistungen werden auch in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen berücksichtigt.

 

Orientierung an Kompetenzen und Kompetenzerwartungen

 

Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass es im Unterricht der Grundschule um mehr als reine Wissensvermittlung geht. Gemäß dem in den Richtlinien beschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule kommt neben dem Aufbau einer „Wissensbasis“ der Entwicklung übergreifender, prozessbezogener Kompetenzen eine tragende Rolle zu. Sie sind gegenüber den fachlichen, inhaltsbezogenen Kompetenzen als gleichwertig anzusehen.

 

Unterschieden werden dabei die grundlegenden Bereiche

  • Wahrnehmen und Kommunizieren
  • Analysieren und Reflektieren
  • Strukturieren und Darstellen
  • Transferieren und Anwenden

 

In den Lehrplänen der jeweiligen Fächer werden verbindliche Kompetenzerwartungen festgelegt, die auf der Ebene der prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen Diese Leistungen werden von den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schuleingangsphase sowie am Ende der Klasse 4 erwartet. So sollen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Weiterlernen geschaffen werden. Die Überprüfung des erreichten Kompetenzniveaus ermöglicht es den Lehrkräften Kinder rechtzeitig in ihrer Lernentwicklung zu fördern, damit sie die grundlegenden Kompetenzen bis zum Ende der Schuleingangsphase bzw. bis zum Ende der Klasse 4 erreichen können.

 

Wie wir über Leistungen informieren - Noten und Zeugnisse

 

Nach § 5 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) gilt: In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Kinder ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten.
Die Schulkonferenz der KGS St. Josef Siedlinghausen hat nach § 6 Abs. 3 S. 2 des Schulgesetzes beschlossen, am Ende eines erfolgreichen Besuchs des zweiten Schulbesuchsjahres in der Schuleingangsphase zusätzlich zu den Berichten zu den einzelnen Fächern auch Noten zu erteilen. Verbleibt ein Kind ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase wird auf die Notengebung nach dem zweiten Schulbesuchsjahr verzichten, damit die Schuleingangsphase im Bereich der Leis-tungsfeststellung und Leistungsbewertung eine Einheit bildet.


Schuleingangsphase – 1. Schulbesuchsjahr

 

In der Klasse 1 erhalten die Kinder über kurze Bemerkungen, Belobigungsstempel, Sternchen oder Punktwerte in kleinen Tests Rückmeldungen zu ihren Leistungen. An entsprechender Stelle in den eingesetzten Lehrwerken oder auf vorbereiteten Bögen können sie mit „Smileys“ aber auch eine Selbsteinschätzung zu ihrem Lernprozess und zum Leistungsstand abgeben. Eltern und Kinder unterschreiben, die individuelle Rückmeldung, mit den Tipps, wie das Kind gefördert oder gefordert werden kann.

 

Wichtig ist der Austausch mit den Erziehungsberechtigten an den Elternsprechtagen und in den unterrichtsbegleitenden Beratungsgesprächen, denn dort kann der individuelle Leistungsstand eines jeden Kindes gezielt besprochen werden. Sollten sich Defizite in einzelnen Bereichen zeigen, erhalten die Kinder eine Lern- und Förderempfehlung. Lern- und Förderempfehlungen richten sich an die Eltern und Kinder, beschreiben Lernfortschritte und Minderleistungen und zeigen Wege auf, wie diese behoben werden können.

 

Die Zeugnisse am Ende der Klasse 1 werden in Berichtsform verfasst und geben Aufschluss über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Leistungen eines jeden Kindes in allen Fächern. Die Formulierungen werden so gewählt, dass die Fähig- und Fertigkeiten des Kindes angemessen gewürdigt werden. Sie sollen zum Lernen ermutigen, aber durch förderliche und beratende Hinweise auch Wege zu einem sinnvollen Weiterlernen aufzeigen. Besondere Neigungen und Begabungen des Kindes werden als Bemerkung ebenfalls im Zeugnis festgehalten, wenn sie im Unterricht oder im Schulleben zum Tragen kamen.
 
Schuleingangsphase – 2. Schulbesuchsjahr


Das zweite Schulbesuchsjahr knüpft an die Arbeitsweisen des ersten Schuljahres an. Die Kinder erhalten zunächst die gewohnten Rückmeldungen wie aus dem 1. Schuljahr. Kinder, deren Kompetenzen noch sehr gering sind erhalten neben den regelmäßigen Förderempfehlungen auch zum Ende des 1. Halbjahres der Klasse 2 eine Lern- und Förderempfehlung. Lern- und Förderempfehlungen richten sich an die Eltern und Kinder, beschreiben Minderleistungen und zeigen Wege auf, wie diese behoben werden können. Im zweiten Schulhalbjahr werden Lernstandüberprüfungen und Klassenarbeiten in Fächern Deutsch und Mathematik benotet. Außerdem erfolgt eine detaillierte Rückmeldung, über dass, was das Kind schon kann und dass, was es noch üben muss. Diese Rückmeldung wird von dem Kind und seinen Eltern unterschrieben, so dass sichergestellt ist, woran das Kind in der nächsten Zeit arbeiten will.

 

Das Arbeits- und Sozialverhalten wird wie im ersten Schulbesuchsjahr kommentiert. Nach einem erfolgreichen Lernprozess werden die Kinder am Ende des zweiten Schulbesuchsjahres  in die 3. Klasse versetzt. Ihr Zeugnis besteht aus einer Kombination von Noten- und Berichtszeugnis.

 

Schuleingangsphase 3. Schulbesuchsjahr

 

Kinder, die ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verweilen, weil sie die verbindlichen Kompetenzen noch nicht erworben haben, erhalten zum Ende des zweiten Schulbesuchsjahres ein reines Berichtszeugnis. Dieses Schulbesuchsjahr wird nicht bei der Berechnung der Schullaufbahn des Kindes berücksichtigt.

 

Klasse 3

 

In der Klasse 3 schreiben die Kinder ermutigend benotete Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie Lernkontrollen in Englisch und erhalten entsprechende individuelle Rückmeldebögen.
Benotet werden im Fach Deutsch z. B. „Sprache untersuchen“ (Verbformen bilden, Wortarten- und Satzglieder bestimmen, sowie andere grammatische Phänomene), „Aufsätze“ (freie oder gebundene Texte, durch Literatur angeregte Texte, Textentwürfe und Überarbeitungen) sowie rechtschriftliche Sprachübungen  (z. B. Nachdenk- oder Korrekturaufgaben zum Rechtschreiben).
Im Rahmen des Lesens werden Aufgaben zum Textverständnis oder die Beantwortung von weiterführenden Fragen zum Textinhalt bewertet.

 

Im Fach Mathematik werden mit schriftlichen Lernzielkontrollen Rechenfertigkeiten, sowie komplexe fachbezogene Kompetenzen überprüft.
In den übrigen Fächern kann mit gelegentlichen schriftlichen Lernzielkontrollen der Lern- und Entwicklungsstand der Kinder überprüft werden, jedoch erhalten die Kinder hier anstelle einer Note als Rückmeldung entweder einen Punktwert oder einen kurzen Kommentar.
Ab Klasse 3 gewinnen regelmäßige Selbsteinschätzungen und Rückmeldungen zum laufenden Unterricht zunehmend an Bedeutung. Geeignete Methoden hierfür können  z. B. ein Ankreuzbogen oder ein Portfolio sein, in dem die Kinder ihre Einschätzung festhalten. Dort können sie mit „Smileys“ oder mit Hilfe vorstrukturierter Fragen Stellung zum Verlauf des eigenen Lernprozesses bzw. zum erreichten Lernstand nehmen.
In der Klasse 3 gibt es erstmals halbjährlich Zeugnisse. Für alle Fächer gibt es Noten und Kommentare, sowie einen allgemeinen Bericht zum Arbeits- und Sozialverhalten.
Weiterhin gibt es ggf. individuelle Lern- und Förderempfehlungen und Bemerkungen zu besonderen Leistungen oder zur Teilnahme an Fördermaßnahmen.

 

Klasse 4

 

In der Klasse 4 orientieren sich die Arbeitsweisen an denen der Klasse 3. Jetzt werden die Kinder an der Planung und Gestaltung des Unterrichts noch stärker beteiligt. Die prozessbezogenen Kompetenzen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Kinder arbeiten immer wieder in Gruppen, fertigen in verschiedenen Fächern Plakate oder Referate an und besorgen sich die erforderlichen Materialien und Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Sie nutzen verschiedene Medien und Präsentationsformen zunehmend selbstständig.

 

Zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 4 erhält das Kind ein reines Notenzeugnis, das durch eine verbindliche, begründete Empfehlung zur Wahl der weiterführenden Schule ergänzt wird.

 

Die begründete Empfehlung berücksichtigt die Lernentwicklung des Kindes in den zurückliegenden Jahren und den aktuellen Leistungsstand, erwächst aber auch aus den Ergebnissen der Beratungsgespräche, die mit den Erziehungsberechtigten im Verlauf des ersten Schulhalbjahres geführt wurden.

 

Die Empfehlung kann eindeutig für eine bestimmte Schulform der Sekundarstufe I ausgesprochen werden:

  • Hauptschule, Sekundarschule oder Gesamtschule
  • Realschule, Sekundarschule oder Gesamtschule
  • Gymnasium, Sekundarschule oder Gesamtschule

 

Aufgrund ihrer besonderen Organisationsstruktur sind die Sekundarschule und die Gesamtschule Schulformen, für die alle Kinder geeignet sind.

 

Die Empfehlungen zur Wahl der weiterführenden Schulen können für bestimmte Schulformen auch mit Einschränkungen ausgesprochen werden. Das kann der Fall sein, wenn ein Kind in bestimmten Kompetenzbereichen oder Fächern ein hohes Leistungsniveau erreicht hat, in anderen Bereichen dagegen noch Defizite sind, die es bei entsprechender Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft aufarbeiten kann. Die Empfehlungen haben keinen verbindlichen Charakter, zeigen jedoch die intensiv beratene Einschätzung der Klassenlehrerin mit allen Fachlehrerinnen und sollten in jedem Fall bedacht werden.

 

Die Notengebung ab Ende des Besuchs der Schuleingangsphase soll sowohl dem Kind als auch seinen Eltern helfen, zu einer realistischen Einschätzung des Entwicklungsstandes in den verschiedenen Fächern, Fähig- und Fertigkeiten zu gelangen. Gleichzeitig wird das Kind an das an den weiterführenden Schulen übliche System der Leistungsbewertung herangeführt.


Notenstufen

 

§ 48 Abs. 3 des Schulgesetzes NRW regelt die zu vergebenden Noten und deren Bedeutung bei der Bewertung von Leistungen:

 

1. sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.


2. gut (2)

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.


3. befriedigend (3)

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.


4. ausreichend (4)

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.


5. mangelhaft (5)

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.


6. ungenügend (6)

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 


Wie es weitergeht - gemeinsam über Leistungen sprechen

 

Leistungen machen wenig Sinn, wenn sie einfach nur festgestellt und bewertet werden oder isoliert dastehen. Daher werden nach Möglichkeit mit jedem Kind die von ihm erbrachten Leistungen und die Selbsteinschätzungen besprochen und Tipps für den weiteren Lernweg gegeben. Auch den Erziehungsberechtigten werden regelmäßig und nach Bedarf Beratungsgespräche angeboten, die dazu genutzt werden, den Leistungsstand und das erreichte Kompetenzniveau zu erläutern sowie Hilfsmöglichkeiten und Hilfsangebote bei Lernschwierigkeiten, aber auch Anregungen und Zusatzangebote für lernstarke Kinder aufzuzeigen.