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„Betreuung von acht bis eins“

Um eine verlässliche Betreuung der Schulkinder bis nach der 6. Stunde zu gewähr-leisten, besteht die Möglichkeit, die Kinder in der „Betreuung“ anzumelden. Im Anschluss an den Unterricht werden sie auf dem Schulgelände abgeholt und in den Betreuungsräumen im Haus des Gastes oder bei gutem Wetter auf dem Schulhof durch eine Fachkraft beaufsichtigt. Die Kinder können zusammen spielen, basteln, lesen, bauen oder malen und sich im Raum der Stille ausruhen. Die Anmeldung erfolgt für ein Schuljahr. Entsprechende Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich.

 

Beurlaubungen

Schülerinnen und Schüler können aus wichtigen Gründen auf Antrag beurlaubt werden. Der schriftliche Antrag einer Beurlaubung bis zu zwei Tagen kann formlos an die Klassenlehrerin gestellt werden. Längere Beurlaubungen müssen bei der Schulleitung beantragt und durch diese genehmigt werden. Beurlaubungen vor oder nach den Ferien sind nicht möglich.